“Österreich gehört zu den letzten vier Ländern der EU, in denen Reihenuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs nicht durchgehend nach qualitätssichernden Kriterien erfolgt”, kritisierte Sylvia Groth, Leiterin des Frauengesundheitszentrums, im Gespräch mit der APA.
Das derzeitige System der Brustkrebs-Früherkennung in Österreich – Frauen ab 40 Jahren können im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung alle zwei Jahre eine Mammografie durchführen lassen – wird von Groth grundsätzlich kritisiert. “Die EU-Guidelines sehen den Beginn ab dem 50. Lebensjahr vor, da erst ab diesem Alter ein Nutzen wissenschaftlich nachzuweisen ist.” Österreich hinke “in Sachen Qualität hinterher, weil sich die verschiedenen Interessengruppen nicht einigen können”, so die Geschäftsführerin des Frauengesundheitszentrums.
“Qualitätsgesichert heißt, dass beispielsweise Radiologen befunden, die mindestens 5.000 Mammografien pro Jahr beurteilen und dadurch ausreichend Erfahrung haben”, hielt Groth fest. In Österreich sei dies derzeit für die Befunder keine Verpflichtung. Zurzeit wird an der Umsetzung eines Programms unter Beteiligung von Bund, Ländern, Sozialversicherungen und der Ärzteschaft gearbeitet. Pilotprojekte wurden im Burgenland, Salzburg, Vorarlberg, Wien und ein Vergleichsprojekt in Tirol gestartet.
Fest stehe, dass durch eine Mammografie “Brustkrebs nicht verhindert werden kann, wie oft angenommen wird, sondern eine frühe Diagnose möglich ist – noch bevor ein Knoten tastbar ist”, so Groth. Selbst in qualitätsgesicherten Programmscreenings komme es zu “falsch positiven Ergebnissen, die zu unnötigen Eingriffen führen und das Leben der Betroffenen völlig verändern”. Fehlende Qualitätssicherung in der Befundung der Röntgenbilder und in den Vorgaben für die weitere Abklärung eines positiven Ergebnisses würden dazu führen, “dass der mögliche optimale Nutzen des Screenings nicht erreicht werden kann. Über dies alles brauchen Frauen unabhängige Informationen”, betonte die Medizinsoziologin.
Groth sagte, im nationalen Brustkrebs-Früherkennungs-Programm müssten die EU-Leitlinien für Mammografie-Screening von 2006 “vollständig und gewissenhaft” übernommen werden. Diese enthalten ein Einladungssystem und verpflichtende Doppelbefundung durch Mammografie-Spezialisten. Auch die Screening-Ergebnisse sind fortlaufend zu evaluieren. Weiters beinhalten sie Qualitätsprotokolle der physikalischen und technischen Ausstattung. “Screening heißt ‘aussieben'”, betonte Groth, die eine Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse der Screening-Modellprojekte in den Bundesländern einmahnte.
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