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Brüssel: Verfassung wurde beschlossen

Die EU hat erstmals in ihrer Geschichte eine Verfassung. Die 25 Staats- und Regierungschefs beschlossen am Freitag den Text. Homepage | EU-Schlussfolgerungen [217 KB]

Wie die irische EU-Ratspräsidentschaft am späten Freitagabend in Brüssel mitteilte, beschlossen die 25 Staats- und Regierungschefs den über 400 Artikel umfassenden Text, der alle bisherigen EU-Verträge zusammenfassen und die Union bürgernäher, demokratischer und effizienter gestalten soll. Um in Kraft zu treten, muss die Verfassung von den Parlamenten aller Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In zumindest neun Ländern wird darüber auch eine Volksabstimmung stattfinden.

Mit Champagner stießen die beim EU-Gipfel im Brüsseler Ratsgebäude versammelten EU-Chefs auf die Einigung an, die schon im Vorfeld als „historisch“ bezeichnet worden war. Verwirrung herrschte allerdings über Änderungswünsche Polens in letzter Minute. Dem Vernehmen nach verlangte das katholische Land einen Verweis auf die christlichen Wurzeln Europas in der Präambel der Verfassung.

Zuvor hatte die irische Ratspräsidentschaft eine Einigung über die kontroverse Frage des künftigen Abstimmungssystems im Ministerrat erreichen können. Hier sollen Entscheidungen künftig von 55 Prozent der Mitgliedstaaten getroffen werden, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Kleinere und größere Staaten hatten bis zuletzt um eine Vergrößerung ihres Einflusses gerungen, weswegen die Regelung um zahlreiche Sicherungsmechanismen angereichert wurde.

Im letzten Entwurf wurde auf Drängen der kleineren Staaten noch die Klausel eingefügt, dass mindestens 15 Staaten eine Mehrheit repräsentieren müssen. Bei derzeit 25 EU-Staaten entspräche dies 60 Prozent. Nach der 2007 geplanten Erweiterung um zwei Länder würden 15 Länder wieder 55 Prozent entsprechen. Die Verfassung tritt erst 2009 in Kraft. Um eine Entscheidung zu verhindern müssen aber mindestens vier Länder dagegen stimmen, so dass drei Große selbst mit ausreichender Bevölkerung Entscheidungen nicht blockieren können.

In besonderen Fällen soll die Mehrheit erst zu Stande kommen, wenn 72 Prozent der Mitgliedsländer, die wiederum 65 Prozent der Bevölkerung umfassen, dahinter stehen. Bei knappen Entscheidungen kann der EU-Ministerrat aufgefordert werden, noch einmal nach einer breiteren Mehrheit zu suchen. Mittelfristig sollen nur mehr zwei Drittel der Mitgliedsländer gleichzeitig einen EU-Kommissar stellen, die Mitgliedsländer sollen aber gleichberechtigt zum Zuge kommen.

Die Zahl der Sitze im EU-Parlament wird von derzeit maximal 732 auf maximal 750 erhöht. Die kleinsten Mitgliedsländer sollen sechs, die größten 96 Sitze erhalten. Bisher waren die Grenzwerte fünf beziehungsweise 99 gewesen.

Die Einigung bringt den schwierigen und kontroversen Verfassungsprozess zu Ende, der vor über zwei Jahren begonnen hatte. Die Idee zur Verfassung kam vom EU-Reformkonvent, den die Staats- und Regierungschefs nach ihrem inhaltlichen Scheitern beim EU-Gipfel von Nizza im Dezember 2000 eingesetzt hatten. Damals hatten sich die Staats- und Regierungschefs nicht auf eine umfassende Reform der EU-Gründungsverträge einigen können.

Im Dezember des Vorjahres war ein erster Anlauf zum Beschluss der Verfassung gescheitert. Die mittelgroßen Länder Spanien und Polen hatten sich damals gegen die Einführung der „doppelten Mehrheit“ als Abstimmungssystem im Ministerrat gewehrt, weil sie massiv an Einfluss verloren hätten. Nach dem Sieg der oppositionellen Sozialisten in Spanien im März war der Weg zu einer Einigung aber wieder frei.

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