Brüssel plant keinen Dresscode für Kellnerinnen, betonte eine Sprecherin der Kommission am Donnerstag, und auch nicht für Bauarbeiter.
In der Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlungen, die noch nicht beschlossen ist, sei derzeit lediglich enthalten, dass der Arbeitgeber das Risiko für seine Mitarbeiter abschätzen und sie auf die Gefahren und Schutzmöglichkeiten hinweisen muss. Wie er das mache sei den Arbeitgebern freigestellt. Auch sei für die Risikoabschätzung keine wissenschaftliche Analyse notwendig, sondern nur der gesunde Menschenverstand. Hauptzweck der Richtlinie über optische Strahlungen sei der Schutz vor gefährlichen künstlichen Strahlen, wie Laser. Dafür solle es künftig am Arbeitsplatz Grenzwerte geben und, sofern sie überschritten werden, Aktionspläne.
Im Sozialausschuss EU-Parlaments war Mitte Juli ein Vorstoß der Konservativen, das Sonnenlicht ganz aus der Richtlinie herauszunehmen – was auch im Sinne der Kommission wäre – , von den Sozialdemokraten abgelehnt worden. Gleichzeitig stimmte der Ausschuss dafür, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt werden soll, wie die Richtlinie genau umgesetzt wird. Damit liegt der Parlaments-Ausschuss auf einer Linie mit dem Rat. Die Kommission meint dazu hingegen, das man unter diesen Umständen auf eine Richtlinie verzichten könne. Das Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich am 6. September über die Richtlinie abstimmen.
Die Strahlenschutz-Richtlinie die letzte von vier Arbeitnehmerschutz-Richtlinien, die bereits Anfang der 90er Jahre ausgearbeitet wurden. Die drei anderen Richtlinien – Schutz vor Lärm, Elektromagnetismus und vor Vibrationen – sind bereits in Kraft.
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