Brunner verwies auf das jährliche Förderzuwachs-Kontingent für neue Ökostromanlagen, das im ersten Jahr von 21 auf 50 Millionen Euro (Degression auf 40 Millionen Euro in zehn Jahren) aufgestockt und damit mehr als verdoppelt werde. Zusätzlich würden die Wartezeiten verkürzt: Mit einem einmaligen Ausbauvolumen von 111,5 Millionen Euro sollen die langen Wartelisten abgearbeitet und Projekte sofort umgesetzt werden.
Das Ziel von 35 Prozent erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch werde erreicht. “Mit dem Ökostromgesetz werden bestehende Anlagen abgesichert und der Ausbau bei Windkraft, fester und flüssiger Biomasse, Biogas, Photovoltaik und Kleinwasserkraft ermöglicht. Insgesamt tragen wir mit dem Gesetzesentwurf zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Versorgungssicherheit und Atomstromfreiheit bei“, schloss der Bundesrat.
APA
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