Die EU-Finanzminister wollen darüber noch am Sonntag einen Beschluss erzielen, um sich vor Öffnung der Börsen am Montag für Angriffe von Spekulanten auf die Eurozone zu wappnen.
Details waren zunächst offen. Man werde den Vorschlag erst nach dem EU-Finanzministertreffen kommunizieren, sagte der Sprecher. In EU-Kreisen hieß es ergänzend dazu, es habe klare Instruktionen des Euro-Gipfels vom Freitag gegeben, den Vorschlag vorher nicht öffentlich zu machen.
In EU-Kreisen hieß es weiter, in einem ersten Entwurf des Kommissionsvorschlages sei zunächst keine Obergrenze genannt gewesen. Offen war, ob dies auch so vom EU-Kommissionskollegium beschlossen wurde und ob sich nach dem Plan der EU-Behörde alle EU-Staaten oder nur die Euro-Länder beteiligen sollen.
Die Rechtsgrundlage für den Notfall-Mechanismus ist dem Vernehmen nach Artikel 122 (2) des EU-Vertrages, der sich auf “außergewöhnliche Ereignisse” bezieht. In dem Artikel heißt es: “Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.”
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