Die Behörde hatte die Stützungsmaßnahmen vergangene Woche angekündigt. Geplant sind Aufkäufe und Entschädigungen für vorzeitige Ernte oder Ernteverzicht.
Landwirte können ab Montag auch rückwirkend Unterstützung beantragen. Die Vorkehrungen gelten bis Ende November, die EU-Kommission geht von Kosten in Höhe von 125 Mio. Euro aus.
Hilfe gilt für verderbliche Sorten
Die Hilfe gilt für Erzeuger von Tomaten, Karotten, Weißkohl, Paprika, Karfiol, Gewürz- und Salatgurken, Pilze, Äpfel, Birnen, Trauben zum Verzehr, Kiwis und rote Früchte – letzteres ist ein Sammelbegriff für sieben Beerensorten.
EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos teilte mit: “Alle Bauern, die die betroffenen Produkte anbauen – egal ob in Erzeugerorganisationen oder nicht – kommen für diese Marktstützungsmaßnahmen infrage, wenn sie das für nötig halten.”
(APA)
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