Die Brüsseler Behörde forderte die Bundesregierung am Donnerstag mit Nachdruck auf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das VW-Gesetz vollständig umzusetzen. Andernfalls will die Kommission erneut vor den Gerichtshof ziehen. Das vom Bundestag verabschiedete neue Volkswagen-Gesetz erfüllt nach Ansicht der Kommission die Vorgaben des EuGH nur unzureichend.
Die deutsche Regierung hat zwei Monate Zeit, auf die Bedenken der Brüsseler Behörde einzugehen. Diese beziehen sich auf die auch im neuen VW-Gesetz vorgesehene Sperrminorität für das Land Niedersachsen, das damit in der Aktionärsversammlung wichtige Entscheidungen blockieren kann. Das Landgericht Hannover wies am Donnerstag eine Klage des VW-Großaktionärs Porsche gegen diese Bestimmung ab.
Der EuGH hatte die Sperrminorität von 20 Prozent vor einem Jahr “in Verbindung mit” zwei anderen Vorschriften für rechtswidrig erklärt. Die deutsche Regierung legt dieses Urteil so aus, dass nach Streichung der beiden anderen Bestimmungen die Sonderregel für die Sperrminorität aufrechterhalten werden könne. Die EU-Kommission dagegen hält die Sperrminorität von 20 Prozent für eine ungerechtfertigte Sonderregel zugunsten des Landes Niedersachsen. Nach allgemeinem Aktienrecht besteht eine Sperrminorität erst bei 25 Prozent der Stimmen.
Die Berliner Regierung hält ungeachtet des erhöhten Drucks der EU-Kommission an der Neufassung des VW-Gesetzes mit den Sonderrechten für das Land Niedersachsen fest. “An unserer Rechtsauffassung hat sich definitiv nichts geändert”, sagte die Sprecherin der federführenden deutschen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, am Donnerstag in Berlin.
Allerdings werde das Thema innerhalb der Regierung sicher noch einmal im Licht der neuen Entwicklung besprochen. Die deutsche Regierung werde sich dann innerhalb der Zweimonatsfrist gegenüber der Kommission äußern. An diesem Freitag wird der Bundesrat abschließend das neue VW-Gesetz beraten. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher.
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