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Brotwoche: Bäckerlehre leidet unter Arbeitszeiten für Minderjährige

©APA, VOL.AT/Rauch
Derzeit feiern die Vorarlberger Bäcker die Brotwoche. Gleichzeitig kämpfen sie gegen Probleme in der Ausbildung von Lehrlingen, denn diese dürfen nicht mit ihren Kollegen zusammen arbeiten.

Anlässlich der österreichischen Brotwoche vom 4. bis 12. Oktober 2018 werben die Vorarlberger Bäcker für ihre Arbeit, so auch Innungsmeister Wolfgang Fitz und Lehrling Matthias Wald. “Wir sind ständig bemüht, unsere frische, breite Angebotspalette sowie unsere Funktion als Nahversorger und Fachkräfte-Ausbildner in die Öffentlichkeit zu tragen”, betont Fitz.

Bäcker beginnen um Mitternacht, Lehrlinge um 4 Uhr

Gerade hier kämpfen die Bäcker –  wie auch andere Berufsgruppen wie die Gastronomie – mit einer Skurrilität des Arbeitszeitgesetzes. So darf der Lehrling ab seinem 16. Lebensjahr bis in die frühen Morgenstunden unterwegs sein und feiern, aber nicht arbeiten. Der frühest mögliche Arbeitsbeginn für minderjährige Bäckerlehrlinge ist um 4 Uhr in der Früh, ansonsten um 6 Uhr.

Zwei Lehrjahre nur Kleingebäck

Als Bäckerlehrling sind um diese Uhrzeit jedoch die meisten Tätigkeiten bereits erledigt. Vor seinem 18. Lebensjahr, beziehungsweise üblicherweise im dritten Lehrjahr, bäckt der Lehrling so unter normalen Umständen nie Groß- und Schwarzbrote. Diese werden teilweise bereits ab Mitternacht zubereitet. Sein Arbeitsalltag besteht somit nur aus Kleingebäck und das gemeinsame Saubermachen der Backstube. Dies schlage sich auch auf die Ausbildung nieder, den Lehrlinge fehle einfach die Erfahrung in diesem Bereich.

Gestaffeltes Arbeitszeitmodell

Der Wunsch vieler Bäcker wäre daher eine gestaffelte Lösung, so dass zumindest im zweiten Lehrjahr bereits um 3 Uhr begonnen werden könne. So könne man den Lehrling an den Beruf in seinem vollen Umfang besser heranführen. Dies scheitere jedoch bislang an EU-Vorgaben, hier müsse man verstärkt für eine Änderung auftreten.

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