Das Angebot der Ankläger, einen Prozess zu umgehen, indem sie sich einer Ordnungswidrigkeit für schuldig bekennt, hatte die Sängerin in der vergangenen Woche ausgeschlagen.
Die Staatsanwaltschaft schlug Spears ursprünglich vor, eine Geldstrafe in Höhe von 150 Dollar (110,1 Euro) zu zahlen und zwölf Monate auf Bewährung zu gehen. Die Anklage lautet auf Fahren ohne Führerschein.
Spears Anwalt Michael Flanagan hält für das harmlose Verkehrsvergehen seiner Mandantin eine Geldstrafe in Höhe von zehn Dollar für angebracht, wie die “Los Angeles Times” vor einer Woche berichtete. Die Sängerin werde viel härter behandelt als andere Verkehrssünder, nur weil sie berühmt sei, wetterte Flanagan. Falls sie den Prozess verliere, würde sie in Berufung gehen. Die Sängerin arbeitet derzeit an ihrem neuen Album “Circus”, das am 2. Dezember – ihrem 27. Geburtstag – auf den Markt kommen soll.
Die Anklage bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2007. Damals hatte Spears auf einem Parkplatz ein anderes Auto gerammt und war einfach weitergefahren. Später stellte sich heraus, dass sie gar keinen gültigen Führerschein hatte. Das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde nach einer außergerichtlichen Einigung eingestellt. Die Sängerin, die seit langem mit privaten und psychischen Problemen kämpft, war schon mehrfach mit Verkehrsdelikten aufgefallen.
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