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Britney Spears: Doch nicht mündig

Britney Spears ist doch nicht mündig
Britney Spears ist doch nicht mündig ©EPA
Pop-Sternchen Britney Spears hatte gehofft, noch in diesem Jahr die Vormundschaft ihres Vaters über sich beenden zu können. Vergebens.
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Ihr Vater bleibt ihr Vormund: Stehaufmädchen Britney Spears (28) hat vorläufig keine Chance auf Selbstbestimmung.
Ein Richter hat die Vormundschaft verlängert, die Spears’ Vater Jamie und ihrem Anwalt Andrew Wallet die totale Kontrolle über die persönlichen und beruflichen Belange der Chart-Königin verleiht.

Seit Januar 2008 ist Jamie schon Co-Vormund seiner Tochter, die damals einen öffentlichen Zusammenbruch erlitten hatte. Seitdem kümmert sich der strebsame Erzeuger um seinen Spross und sorgt dafür, dass die Musikerin auf dem rechten Pfad bleibt.

Ursprünglich hätte das Ganze nächsten Monat nach zwei Jahren Laufzeit enden sollen, jetzt wurde die Vormundschaft jedoch auf unbestimmte Zeit verlängert. Anwälte, die Einsicht in den Fall genießen, erwähnten gegenüber der Klatschseite ‘TMZ’, dass es sich dabei um weitere sechs bis zwölf Monate handeln könnte, bis Spears wieder alleine Entscheidungen fällen darf.

Im vergangenen Monat kam ans Licht, dass das einstige Teenie-Idol Anwälte damit beauftragt hatte, die Vormundschaft zu beenden. Die Rechtsvertreter wendeten sich daraufhin an einen Los Angeler Beamten, der ihnen sagte, eine Entscheidung bezüglich der Vormundschaft könne nur durch einen vom Gericht eingesetzten Psychiater oder Belastbarkeitsexperten gefällt werden.

Dieser müsse feststellen, wie weit sich Spears in der Zeit der Fremdbestimmung entwickelt habe. Es ist nicht bekannt, ob ein solches Gutachten erstellt wurde. Am 14. Januar steht die nächste Anhörung im Kampf um Britney Spears eigenen Willen an.

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