Das Ministerium wies darauf hin, dass es bereits Vorsichtsmaßnahmen gebe. So könnten die Angestellten, die die Scanner bedienten, die Menschen in dem Gerät nicht sehen. Die Bilder blieben anonym und würden umgehend vernichtet.
Der Kinderschutzverein ARCH geht davon aus, dass die Scanner gegen das Kinderschutzgesetz von 1978 verstoßen. Die Organisation Liberty bemängelt, die Scanner seien eine “elektronische Entkleidung”. Zeitungen berichteten, eine Testphase mit einem Scanner am Flughafen von Manchester habe erst beginnen können, nachdem Passagiere unter 18 Jahren ausgenommen worden seien
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