Der 59-Jährige hatte geträumt er kämpfe gegen einen Einbrecher und die Frau dabei getötet. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich gefordert, ihn wegen einer Geisteskrankheit für nicht schuldfähig zu erklären und in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.
Ärzte seien aber zu der Einschätzung gelangt, dass dies nicht sinnvoll und die Wiederholungsgefahr “sehr, sehr gering” sei, sagte Chefankläger Iwan Jenkins am Freitag. Der Angeklagte leidet an einer Schlafstörung und war sich nicht bewusst, dass er die Frau tötete, mit der er 40 Jahre lang verheiratet war.
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