Zudem wird der Bund die Portokosten für die Übermittlung der Wahlkarte an die Wahlbehörde übernehmen. Und der Postweg wird nicht mehr der einzig erlaubte Weg sein; es wird gestattet, die Wahlkarte persönlich bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben. Außerdem wird einer Anregung des Datenschutzrates Rechnung getragen, indem persönliche Daten der Wähler auf der Wahlkarte künftig verdeckt werden. Behinderten wird die Ausübung des Wahlrechts leichter gemacht: Sie können künftig die automatische Zusendung einer Wahlkarte – ein sogenanntes Wahlkarten-Abonnement – beantragen.
Einsparungen von mindestens 17.500 Euro jährlich erhofft man sich dadurch, dass die Kundmachungen in der “Wiener Zeitung” durch Veröffentlichung auf Amtstafeln und im Internet ersetzt werden, erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Molterer – der den Antrag mit seinem SPÖ-Pendant Wittmann initiierte. Das Gesetz war noch im Dezember den damaligen “Blockade”-Aktionen der Opposition zum Opfer gefallen.
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