Knapp eine Woche vor Prozessauftakt hatten Psychiater den 33-jährigen Norweger am Dienstag als zurechnungsfähig eingestuft und damit einem vorherigen Attest widersprochen. “Er hat gesagt, dass er das erwartet hat”, erklärte Anwalt Geir Lippestad nach einem Treffen mit Breivik im Gefängnis. Übernehmen die Richter diese Einstufung, kann Breivik doch zu einer Haftstrafe verurteilt werden, statt in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden. Ein erstes Gutachten von November stufte ihn als geisteskrank und damit nicht schuldfähig ein. Welches Gutachten sich durchsetzt, entscheiden die Richter im Prozess. Der der Ermordung von 77 Menschen angeklagte Breivik hatte stets bestritten, geistesgestört zu sein. Das erste Gutachten hatte Breivik “paranoide Schizophrenie” bescheinigt und damit für schuldunfähig erklärt.
Gericht muss nun über Schuldfähigkeit entscheiden
Das Gericht in Oslo muss nun entscheiden, welches der beiden Gutachten für sein Urteil ausschlaggebend ist. Sollte es Anders Behring Breivik für schuldunfähig erklären, könnte dieser nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, sondern würde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Für Breivik wäre eine Unterbringung in der Psychiatrie “schlimmer als der Tod”, schrieb der 33-Jährige vergangene Woche in einem Brief an norwegische Medien. Die Verhandlung gegen ihn beginnt am kommenden Montag.
Der Oslo-Attentäter sieht sich selbst als “politischen Aktivisten”, der auf einem “Kreuzzug” gegen eine multikulturelle Gesellschaft und die “muslimische Invasion” in Europa war. Breivik selbst hatte stets darauf bestanden, in vollem Bewusstsein gehandelt zu haben. “Das Ergebnis entspricht dem Wunsch Breiviks und ist ein wichtiges Beweismittel vor Gericht, um zu erreichen, dass er für gesund erklärt wird,” sagte sein Anwalt Geir Lippestadt nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts. Breivik hatte im Juli vergangenen Jahres in Oslo und auf der Urlaubsinsel Utöya insgesamt 77 Menschen getötet.
(APA)
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