Breite Kritik an neuem Umwelthaftung-Gesetz
Durch die darin vorgesehene Regressmöglichkeit für Unternehmen am Staat werde das Verursacherprinzip in ein Steuerzahlerprinzip umgewandelt. Dies bringe gegenüber den bestehenden Regelungen Verschlechterungen, so die Kritik.
Mit der Anfang Mai im Ministerrat beschlossenen Gesetzesfassung hätten Unternehmen die Möglichkeit, sich selbst verursachte Schäden vom Staat refundieren zu lassen, so Umweltexperte Wolfgang Lauber von der Arbeiterkammer. Für ihn ist das eine Umkehr der bisher geltenden Rechtslage: Seit rund 100 Jahren sei in den entsprechenden Gesetzen das Verursacherprinzip festgeschrieben.
Bisher sind für Umweltschäden Regelungen in Gesetzen für Einzelbereiche festgeschrieben, etwa im Abfallwirtschaftsgesetz. Diese werden vom künftigen Umwelthaftungsgesetz overrult.
Der Umweltrechtler Univ.-Prof. Ferdinand Kerschler von der Linzer Johannes Kepler Universität bezeichnete den Entwurf in dieser Form geplante Gesetz als in letzter Konsequenz wirtschaftsfeindlich: Die Regierungsvorlage ist weder in sozialem, noch ökologischer aber auch nicht in ökonomischer Sicht nachhaltig. Hätte man das Verursacherprinzip richtig verankert, wäre dies auch ein Innovationsmotor, von dem gerade der Boomsektor Umwelttechnologie profitieren könnte.
Global 2000 fürchtet zudem Probleme bei der Verschmutzung von Feldern durch Gentechnik: Wenn etwa GVO-Rapssorten, die zur Verfütterung verwendet werden, durch das Land transportiert werden, könne es zu Auskreuzungen kommen. Auch hier seien die Transporteure dann aus der Verantwortung genommen, kritisierte Sprecher Jens Karg.
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