Der Zweite Senat verwarf seine Organklage und nahm auch die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Damit haben sich nach Angaben des Gerichts zugleich auch die Anträge Gauweilers auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt. Gauweiler hatte beantragt, der Senat solle die verbindliche Abstimmung am 12. Mai im Bundestag stoppen, bis über seine Verfassungsbeschwerde entschieden ist.
Sein Rechtsanwalt Karl Albrecht Schachtschneider hatte zur Begründung der Klage gesagt, wesentliche Befugnisse, die das Wesen eines Staates überhaupt ausmachten, würden auf die Europäische Union übertragen, ohne dass die Parlamente künftig die Politik ausreichend mitentscheiden könnten. Gauweiler forderte mit der Klage indirekt eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung. Für den nun eingetretenen Fall, dass das Verfassungsgericht den geplanten Bundestagsbeschluss nicht von vorn herein unterbindet, hatte der Anwalt eine weitere Klage angekündigt, sobald der EU-Vertrag den Bundesrat passiert hat.
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