Ein einflussreicher Religionsgelehrter hat dieser Praxis jetzt ganz offiziell mit einem islamischen Rechtsgutachten (“Fatwa”) seinen Segen erteilt.
Die saudische Zeitung “Al-Madina” berichtete am Donnerstag, Abdel Mohsen al-Obeikan, der als Berater für das Justizministerium in Riad arbeitet, habe erklärt, ein Mädchen verstoße nicht gegen das islamische Recht “Scharia”, wenn es sich mit seinem Verlobten zum Chat mit einer WebCam verabrede. Wenn sie vor der Kamera nur ihr Gesicht und die Hände zeige, sei eine derartige Verabredung im Internet sogar der “traditionellen Besichtigung der Braut” im Hause der Eltern vorzuziehen.
In konservativen saudischen Familien darf der Verlobte seine Zukünftige höchstens kurz und immer nur im Beisein eines Verwandten der Frau sehen. In der Öffentlichkeit müssen Frauen in Saudi-Arabien weite schwarze Gewänder und Kopftücher tragen. Viele Frauen tragen zusätzlich auch noch einen Gesichtsschleier.
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