Brandstiftung im Wiener Neustädter Dom: 20 Monate bedingt für den Täter

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab und der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit.
Schöffensenat berücksichtigte erstes Geständnis
Brandtstiftung im Wiener Neustädter Dom
Das Feuer war am 6. März in einem Seitenschiff im Bereich eines Betstuhls ausgebrochen und richtete vor allem durch Rauch und Ruß Schaden in der gesamten Kirche an, der mit einer Million Euro beziffert wurde. Das Gotteshaus wurde nach der Restaurierung erst Ende September wieder geöffnet. (APA)
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