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Brandanschlag: Strafprozess am 8. Oktober

Das Asylantenheim in Batschuns.
Das Asylantenheim in Batschuns. ©VOL.AT
Zwischenwasser - Sachbeschädigung durch Molotowcocktail am Asylantenheim: Staatsanwaltschaft wirft zwei Angeklagten versuchte Brandstiftung vor.
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Der Strafprozess wegen des versuchten Brandanschlags auf das Batschunser Asylantenheim findet am 8. Oktober am Landesgericht Feldkirch statt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt den beiden Angeklagten das Verbrechen der versuchten Brandstiftung zur Last. Das Strafgesetzbuch sieht dafür ein bis zehn Jahre Gefängnis vor. Deshalb entscheidet ein Schöffensenat, unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Die von Martin Mennel und Tanja Moosbrugger verteidigten Angeklagten werden sich nicht schuldig bekennen. Nach Ansicht der Anwälte liegt keine versuchte Brandstiftung vor, sondern lediglich eine Sachbeschädigung. Die mögliche Höchststrafe dafür beträgt sechs Monate Haft.

Feuer erlosch von selbst

Der 25-jährige Hauptangeklagte hat am 27. Jänner einen Molotowcocktail gegen das Asylantenheim geworfen. Wegen des brennenden Benzins in der Weinflasche kam es zu einer Stichflamme. Das Feuer erlosch von selbst. An der Außenwand des Hauses und an einem Plastikcontainer entstanden Verrußungen. Der Sachschaden war gering.

Der Brandsachverständige Ralph Pezzey fasste sein Gutachten so zusammen: “Die Brandgefahr, konkret anhand der Tatbegehung und der geringen Schäden am Gebäude, wird für die im Gebäude befindlichen Personen unter Berücksichtigung des Aufprallortes, der Beschaffenheit des Vorplatzes und der Zusammenstellung des Brandsatzes in diesem speziellen Fall nicht als hoch eingestuft.”

Die Staatsanwaltschaft wirft dem unbescholtenen Maurer aus Rankweil und seinem 22-jährigen Fahrer aber vor, sie hätten die Absicht gehabt, beim Asylantenheim eine Feuersbrunst zu entfachen. Zumindest ein bedingter Vorsatz ist nach Meinung der Anklagebehörde den jungen Männern zu unterstellen. Demnach hätten sie es in Kauf genommen, wenn das Flüchtlingshaus in Vollbrand gestanden wäre. Das bestreiten die beiden Angeklagten.

In der Tatnacht verließen die beiden Mitglieder des Musikvereins eine Geburtstagsfeier eines Vereinskollegen in Batschuns. Sie fuhren zu einer Tankstelle nach Feldkirch, wo sie Benzin in eine Weinflasche abfüllten, und dann zum Asylantenheim. Der 22-jährige Autofahrer, ein unbescholtener Arbeiter aus Batschuns, sagt, er habe nichts vom Anschlagsplan seines Kollegen gewusst. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft für den 25-Jährigen mit rechtsradikalem Hintergrund gaben die Gerichte nicht statt.

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