AA

Brandanschlag auf Asylantenheim: Urteil wurde nun bestätigt

Die beiden Angeklagten vor Gericht. - © VOL.AT/Hofmeister
Die beiden Angeklagten vor Gericht. - © VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch/Innsbruck - Bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafen wegen versuchter Brandstiftung: Die Entscheidung sei angemessen.
Angeklagt schuldig gesprochen
Brandanschlag auf Flüchtlingsheim


Die Urteile nach dem Brandanschlag auf das Batschunser Asylantenheim sind seit gestern rechtskräftig. Die Obergerichte haben das Feldkircher Ersturteil vom 8. Oktober 2013 bestätigt. Das teilte gestern auf Anfrage Richard Freyschlag als Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck mit.

Demnach wurden die beiden Angeklagten wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung schuldig gesprochen. Über den Haupttäter, einen unbescholtenen 25-Jährigen, wurde eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 7200 Euro verhängt – 360 Tagessätze zu je 20 Euro. Als Mittäter wurde ein unbescholtener 23-Jähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt – 300 Tagessätze à 15 Euro. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Der in Batschuns aufgewachsene Maurer (25) hatte am 27. Jänner 2013 eine Flasche mit brennendem Benzin gegen die Holzfassade des Asylantenheims in Batschuns geworfen. Das durch den Molotowcocktail entfachte Feuer erlosch schon nach wenigen Sekunden, der Sachschaden blieb mit 2200 Euro gering. In der Tatnacht befanden sich 23 Menschen in dem Flüchtlingshaus.

Schuldsprüche rechtskräftig

Am 14. März habe der Obers­te Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde der beiden Angeklagten zurückgewiesen, teilte Freyschlag mit. Damit wurden die Schuldsprüche wegen versuchter Brandstiftung rechtskräftig. Die Verteidiger Martin Mennel, der den Hauptangeklagten vertrat, und Tanja Moosbrugger hatten für Schuldsprüche nur wegen des Vergehens der Sachbeschädigung mit einer möglichen Höchststrafe von sechs Monaten plädiert.

Gestern habe das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) die erstinstanzlichen Strafen bestätigt, berichtete der Erste Oberstaatsanwalt. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Senatspräsident Ernst Werus habe den Strafberufungen keine Folge gegeben. Die Angeklagten hatten mildere Strafen beantragt, die Oberstaatsanwaltschaft strengere Sanktionen.

Das Feldkircher Schöffengericht ging von einem bedingten Vorsatz aus. Demnach hätten die jungen Männer eine Feuersbrunst in Kauf genommen und sich damit abgefunden. Sie hätten „ein Riesenglück gehabt“, dass der dilettantische Molotowcocktail nur einen geringen Sachschaden verursacht habe und „nicht mehr passiert“ sei, sagte Richter Martin Mitteregger.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Zwischenwasser
  • Brandanschlag auf Asylantenheim: Urteil wurde nun bestätigt