BP-Wahl: Bregenzer Bezirkshauptmann haftet nicht für Wahlwiederholung

Wien/Bregenz. In einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch entschied die Richterin nun, dass die Schadenersatzklage der Republik abgewiesen wird. Das Wahlgesetz sei da, um Schutz und Sicherung des Wählerwillens zu garantieren und nicht, um der Republik die durch die Wahlwiederholung entstandenen Mehrkosten zu ersetzen, so die Begründung für das Urteil. Gegen die Entscheidung kann am Oberlandesgericht Innsbruck Berufung eingelegt werden.
Die Republik forderte von dem Bregenzer Bezirkshauptmann und weiteren Behördenmitarbeitern für die Fehler, die zur Wahlwiederholung führten, einen Teil der Neuwahl-Kosten zurück. Für einen früheren Vorarlberger Bezirkshauptmann-Stellvertreter bezahlte seine Versicherung. Bezirkshauptmann Zech war allerdings nicht versichert und sollte die verlangten 36.000 Euro selbst bezahlen, was er verweigerte. Zuvor war ein Vergleich der Parteien am Landesgericht Feldkirch trotz eines entsprechenden Appells der Richterin gescheitert. Zech hatte nach der Verhandlung im November 2019 erklärt, das Vorgehen des Bundes sei "nicht nachvollziehbar und unverständlich". Er und seine Mitarbeiter hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Elmar Zech erleichtert
Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. "Ich bin natürlich erfreut und erleichtert", so der Amtsleiter am Donnerstag. Das Urteil habe seine Rechtsansicht bestätigt.
Es gelte nun, das weitere Vorgehen der Republik abzuwarten, sagte Zech. Der Bezirkshauptmann wurde von der Republik auf 36.000 Euro Schadenersatz geklagt, weil die Wahl 2016 wiederholt werden musste, da Wahlkuverts zu früh geöffnet wurden. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig, die Republik kann dagegen beim Oberlandesgericht Innsbruck vorgehen.
(APA)
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