Bombendrohungen gegen Rechtsanwalt
Mehrere Bombendrohungen richtete der 75-jährige Pensionist nach Ansicht des Richters gegen den Scheidungsanwalt seiner früheren Gattin. Vor allem deswegen wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt.
Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Simon Mathis nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung. Der Strafrahmen beträgt null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft. Weil der Angeklagte erstmals verurteilt worden sei, sei eine unbedingte Haftstrafe nicht notwendig, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung.
Aus Sicht des Richters hat der Rentner aus dem Bezirk Bludenz im Vorjahr den Anwalt mehrfach bedroht und mit unzähligen Telefonanrufen gestalkt. Demnach hat der Angeklagte damit gedroht, das Haus und das Auto des Rechtsanwalts in die Luft zu sprengen. Ein anderes Mal hat er angekündigt, er werde das Haus des Juristen in Brand stecken.
28 Telefonanrufe. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch deshalb, weil er seinem Ex-Schwiegervater damit gedroht hat, ihn und dessen Familie bei einem Weihnachtsmarkt fertigzumachen. Zudem, so das Urteil, hat der 75-Jährige den 89-Jährigen mit 28 Telefonanrufen gestalkt.
Der vor Gericht verbal aggressiv auftretende Angeklagte sagte, es könne sein, dass er manche der ihm angelasteten Taten begangen habe. Er habe viel Alkohol getrunken und könne sich deshalb nicht erinnern.
Der Rechtsanwalt gab vor Gericht als Zeuge zu Protokoll, er habe sich wegen der Drohungen Sorgen gemacht. Der Angeklagte habe psychopathisch reagiert, obwohl das Scheidungsverfahren fair verlaufen sei.
Die erste Drohung habe er im Vorjahr am Funkensonntag erhalten, sagte der Anwalt. Der Angeklagte habe gesagt, er habe verkleidete Schläger angeheuert, die ihn während des Hexentanzes attackieren würden. Im Dezember habe er die Drohung erhalten, sein Auto werde in die Luft gesprengt. Der Beschuldigte wurde daraufhin 20 Stunden lang vorläufig festgenommen.
Richter Mittereger merkte an, er habe früher als Scheidungsrichter die Erfahrung gemacht, dass manche Geschiedene ihren Groll auf den gegnerischen Anwalt umleiten würden.
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