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Bombendrohungen gegen Flughäfen in Frankreich kamen aus der Schweiz

Bombendrohung am Flughafen
Bombendrohung am Flughafen ©Canva
Die Bombendrohungen gegen französische Flughäfen kamen wohl aus der Schweiz – Hunderte von Passagieren betroffen, Ermittlungen eingeleitet.

Darum geht's:

  • Die Bombendrohungen gegen französische Flughäfen kamen wohl aus der Schweiz
  • Rund 70 Bombendrohungen wurden in einer Woche registriert

Bombendrohungen aus der Schweiz

In der vergangenen Woche erlebte Frankreich eine beunruhigende Serie von Bombendrohungen, die sich gegen mehrere seiner Flughäfen richteten. Diese Drohungen führten zu umfangreichen Evakuierungen und erheblichen Flugverspätungen, wodurch Hunderte von Passagieren betroffen waren. Das französische Verkehrsministerium hat nun offiziell bekannt gegeben, dass die Drohungen aus der Schweiz kamen.

'Keine harmlosen Scherzkekse, sondern ernsthafte Straftäter'

Rund 70 Bombendrohungen wurden in der besagten Woche registriert, wobei insgesamt zehn Flughäfen im ganzen Land evakuiert werden mussten. Der französische Verkehrsminister Clément Beaune (42) informierte, dass die Drohungen fast immer von derselben E-Mail-Adresse aus der Schweiz gesendet wurden. In einer Sendung von France Inter äußerte er, dass es sich bei den Tätern nicht um harmlose Scherzkekse handelt, sondern um ernsthafte Straftäter, die aus verschiedenen Motivationen handeln könnten.

Beaune spekulierte, dass die Täter möglicherweise eine Schweizer E-Mail-Adresse verwendet haben, um EU-Sanktionen zu umgehen. Er appellierte an die zuständigen E-Mail-Plattformen, mit der französischen Justiz zusammenzuarbeiten, um die Täter ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau sprach sich dafür aus, das Strafmaß für solche Bombendrohungen zu verschärfen. Statt sie nur als Verbreitung von Falschinformationen zu behandeln, sollten sie als "vorsätzliche psychische Gewalt" eingestuft werden. Ein solches Vergehen könnte mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 45.000 Euro geahndet werden.

(VOL.AT)

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