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Bombendrohung, um Adoptivtochter zu beeindrucken

Im Wiener Straflandesgericht musste sich am Freitag jener Mann verantworten, der am 9. Mai 2007 einen Großeinsatz der Polizei im „Krone“-Pressehaus in Wien-Döbling verursacht hatte.

Der 57-jährige Pensionist betrat am frühen Morgen die Räumlichkeiten der „Kronen Zeitung“, wollte einen Redakteur sprechen und damit die Rückkehr seiner Adoptivtochter erzwingen. Sollte seinen Forderungen nicht nachgekommen werden, werde er eine in seinem Aktenkoffer mitgeführte Bombe zünden und das Haus in die Luft sprengen, drohte er.

Wie sich nun in der Verhandlung herausstellte, waren es familiäre Probleme, die den gebürtigen Niederösterreicher zu dieser „Wahnsinnstat“ (Richter Wilhelm Mende) bewogen hatten. Der Pensionist wurde nicht damit fertig, dass seine 24 Jahre alte Adoptivtochter zu Hause ausgezogen war und ein eigenständiges Leben führen wollte. Als sich die junge Frau auch noch verliebte und der 57-Jährige feststellen musste, dass diese Beziehung auf Dauer angelegt war, wurde er regelrecht rabiat: Er trat dem Freund seiner Tochter die Wohnungstüre ein, weil die beiden nicht mit ihm reden wollten.

In weiterer Folge erwirkte die Frau sogar eine einstweilige Verfügung gegen den Vater, die es diesem untersagte, sich ihr zu nähern und telefonischen Kontakt aufzunehmen. Der 57-Jährige hielt sich nicht daran, suchte die Laborantin an ihrem Arbeitsplatz auf, und als sie nicht mit ihm sprechen wollte, schmiss er voller Zorn ihren Laptop zu Boden. Das war einen Tag, bevor der Pensionist im Pressehaus erschien.

Die dazwischen liegende Nacht habe er Bier trinkend verbracht, erzählte er im Grauen Haus: „Ich habe nachgedacht, was ich machen könnte.“ Er habe „die ewige Pflanzerei meiner undankbaren Tochter sattgehabt“, die einfach nicht mehr mit ihm reden wollte: „Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mit mir sprechen will, ist ganz unverständlich!“. Da sei er „auf die Idee mit dem Koffer gekommen“.

Der Portier im Pressehaus nahm die Bombendrohung natürlich ernst, die der ihm Unbekannte gegen 5.30 Uhr im Foyer ausstieß. Eine Spezialeinheit der Polizei gelangte zwei Stunden später über einen Nebeneingang ins Gebäude, nachdem man mit dem Mann verhandelt und auf seinen Wunsch seine Tochter an den Ort des Geschehens gebracht hatte. Der 57-Jährige wurde überwältigt. Sein Koffer war leer.

Um den Grad der Alkoholisierung zu klären, musste das Verfahren vertagt werden: Während diese in einer Expertise mit 2,5 Promille angegeben wird, was einer vollen Berauschung gleichkäme und bei einer Verurteilung eine Strafmilderung zur Folge hätte, wird der Pensionist in dem anderen Gutachten als zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt eingestuft.

Der 57-jährige Niederösterreicher, der seit dem Vorfall in U-Haft gesessen war, wurde bis zur nächsten Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Der Richter leistete einem entsprechenden Antrag von Verteidigerin Astrid Wagner Folge, knüpfte dies aber an mehrere Bedingungen: Er nahm dem Mann das Gelöbnis ab, jedweden Kontakt zu seiner Adoptivtochter zu vermeiden. Darüber hinaus musste der Pensionist, den die Anklage schwere Nötigung und Sachbeschädigung vorwirft, versprechen, zukünftig keinen Alkohol mehr zu trinken und sich einer Entzugstherapie zu unterziehen.

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