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Bombendrohung nach Filmkonsum

Ein 47-jähriger Grazer ist am Mittwoch am Straflandesgericht wegen einer Bombendrohung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der mehrmals vorbestrafte arbeitslose Mann hatte in der Nacht auf Ostersonntag bei der Bundespolizeidirektion angerufen und eine Explosion angekündigt.

Vor Gericht meinte der Angeklagte, dass er “nur Gaudi gemacht” habe. Richter Erik Nauta sprach von einem “schlechten Spaß” und befand den Grazer für schuldig.

Der vermeintliche Notruf war kurz nach Mitternacht bei der Polizeidirektion in der Paulustorgasse eingegangen. Der vorerst unbekannte Anrufer erklärte, dass eine Bombe in der Nähe des Gebäudes sei und in drei Stunden hochgehen werde. Der wegen Einbruchsdiebstählen, Körperverletzung und anderer Delikte neunfach vorbestrafte Grazer meinte vor Gericht, dass er betrunken gewesen sei und Valium genommen habe. Außerdem habe er einen Mel Gibson-Film angeschaut, in dem es um eine Bombendrohung gegangen sei. Dadurch sei er auf die Idee gekommen und habe sich einen Spaß machen wollen.

Lustig fanden die Beamten die Drohung jedoch nicht, zumal direkt an die Direktion ein polizeiliches Anhaltezentrum mit rund 60 Insassen anschließt. Eine Rufpeilung konnte den 47-Jährigen rasch ausfindig machen. Nur eineinhalb Stunden nach dem Anruf weckten die Beamten den Grazer aus dem Schlaf. Bei der Festnahme habe er sich unkooperativ gezeigt. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er die Drohung nicht ernst gemeint habe.

Der Richter glaubte dem Grazer jedoch nicht und meinte, dass er den Polizisten wahrscheinlich sehr wohl einen Schrecken einjagen wollte. Er verurteilte den 47-Jährigen zu sechs Monaten unbedingter Haft. “Bei solchen Drohungen hört sich der Spaß auf,” schloss Nauta. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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