Zu diesem Schluss kam die Richterin am Dienstag. Der Mann wurde vom zentralen Vorwurf freigesprochen, ein Verbrechen mittels Sprengstoff vorbereitet zu haben.
Der gebürtige Bosnier wurde lediglich wegen der Einfuhr und des Besitzes von Kriegsmaterial, Urkundenfälschung – er hatte einen Reisepass hergestellt – und Verleumdung schuldig erkannt. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte der 41-Jährige unrichtigerweise einen Bekannten als angeblichen Auftraggeber belastet, der ihm den Rucksack sowie ein Buch über den Islam mit der Bemerkung überlassen habe, er werde “schon wissen, was zu tun ist”. Der 34-jährige Familienvater wanderte daraufhin für zwölf Tage in U-Haft und verlor seinen Job, ehe sich seine völlige Schuldlosigkeit herausstellte.
Für diese Vergehen setzte es nun für den geringfügig vorbestraften Bosnier mit 15 Monaten unbedingter Haft eine vergleichsweise strenge Strafe. Der 42-Jährige, der seit über einem halben Jahr in U-Haft sitzt, war dennoch damit einverstanden. Staatsanwalt Klackl gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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