Nach seiner Haft wird der Einbrecher allerdings auch nach zwölf Jahren seine Freiheit nicht genießen können – zusätzlich wurde er anschließend zur Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Obwohl der Angeklagte den Einbruch bei Bohlen im Dezember 2003 nicht gestanden hatte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass er damals Gegenstände im Wert von rund 150.000 Euro aus der Villa in Tötensen bei Hamburg gestohlen hat. Insgesamt hatten der Angeklagte und seine Mittäter bei den neun Taten vor allem Bargeld und Schmuck im Wert von insgesamt rund 370.000 Euro erbeutet.
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