“Ich würde keine Manipulation behaupten, wir haben keine behauptet im Schriftsatz”, sagte Böhmdorfer. Ein Nachweis konkreter Manipulationen ist aus Böhmdorfers Sicht auch gar nicht nötig. Dies deshalb, weil in mehreren Stimmbezirken die Wahlkarten vorzeitig geöffnet (120.067 Wahlkarten) bzw. ohne Bezirkswahlbehörde ausgezählt worden seien (58.374 Wahlkarten).
Böhmdorfer: “Klassische” Verletzungen des Wahlgesetzes
In vier Wahlbezirken hätte die Auszählung überhaupt schon vor dem gesetzlich vorgesehenen Beginn am Montag um 9.00 Uhr angefangen (30.295 Wahlkarten). Das seien “klassische” Verletzungen des Wahlgesetzes, “bei denen man eine Manipulation nicht mehr nachweisen muss”, glaubt der FP-Anwalt.
Kritik am Vorgehen der FPÖ kam von deren früherer Präsidentschaftskandidatin Heide Schmidt. Die Anfechtung sei zwar legitim und sollte der Verfassungsgerichtshof die Wahl aufheben, dann müsse sie eben wiederholt werden. Die FPÖ handle aber nicht aus Sorge um den Rechtstaat, sondern aus politischem Kalkül. Die Partei habe nämlich schon am Wahltag mit einer “Diffamierungskampagne” gegen das Briefwahlergebnis begonnen und agiere nach dem Motto “irgendwas wird schon hängenbleiben”.
Kritik an der FPÖ wegen Wahlanfechtung
Der Anwalt Alfred Noll warf der FPÖ eine “staatsstreichartige Vorgangsweise” vor. Dies deshalb, weil die Wahlbeisitzer der FPÖ zuerst flächendeckend die ordnungsgemäße Auszählung der BP-Wahl bestätigt hätten, dann – für die Wahlanfechtung – aber angegeben hätten, dass alles “erstunken und erlogen” gewesen sei.
(apa/red)
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