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BMI untersagt Apfel-, Keks- und Brötchen-Spendern Zutritt zum Wahllokal

Äpfel und Brötchen müssen vor dem Wahllokal abgegeben werden
Äpfel und Brötchen müssen vor dem Wahllokal abgegeben werden ©Pixabay (Sujet)
Kurios anmutende Neuerung rund um die bevorstehende Wiederholung der BP-Wahl am Sonntag: Einem Medienbericht zufolge verbietet das Innenministerium privaten Spendern, im Wahllokal Essbares vorbeizubringen.
Was darf man im Wahllokal?
BP-Wahl: Pleiten, Pech & Pannen

Nach der Aufhebung der ersten Stichwahl wird die Neuaustragung der BP-Wahl nun besonders genau genommen. In Steyr verzichtet Bürgermeister Gerald Hackl (SPÖ) laut “Oberösterreichischen Nachrichten” dieses Mal darauf, Äpfel ins Wahllokal zu bringen.

Wahllokal-Zutrittsverbot für Spender von Äpfeln und Co.

Wie die Zeitung berichtet, untersage das Innenministerium privaten Brötchen-, Äpfel- und Keks-Spendern den Zutritt. “Dann muss ein Mitglied der Wahlkommission die Sachen vor der Tür abholen”, erklärte der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Von wem Speis’ und Trank kommen, soll möglichst ein Geheimnis bleiben – sonst wäre es unerlaubte Wahlbeeinflussung.

>>Gut zu wissen: Die FAQs zur Bundespräsidentenwahl 2016

(apa/red)

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