Ein Sprecher des Landesgerichts Feldkirch bestätigte am Freitagnachmittag die Entlassung. Neue.at und VN.at hatten unter Berufung auf den Verteidiger berichtet, das Oberlandesgericht Feldkirch habe seine Entscheidung damit begründet, dass kein dringender Verdacht des Mordes bzw. einer Beteiligung vorliege.
Das Opfer, eine 30-jährige Frau, hatte in der Nacht auf den 4. März gemeinsam mit einem 25-Jährigen und dem 19-Jährigen in einer Wohnung in Lustenau gefeiert. Dabei kam es zu Gewalt, in weiterer Folge soll der 25-Jährige die Frau gewürgt haben, bis sie sich nicht mehr regte.
19-Jähriger bestreitet eine Beteiligung an der Tötung
Der 19-Jährige bestreitet eine Beteiligung an der Tötung und belastete seinen 25-jährigen Bekannten schwer. Dieser soll den 19-Jährigen auch genötigt haben, bei der Wegschaffung der Leiche zu helfen. Am Nachmittag des 5. März wurde die Frau in einem Riedgraben entdeckt, zuvor war sie von ihrem Vater als vermisst gemeldet worden. Am 8. März wurden die beiden Verdächtigen festgenommen, zwei Tage später verhängte der Haftrichter die Untersuchungshaft. Sie sollen der Drogenszene zuzurechnen sein, zu der auch die 30-jährige Frau in Kontakt stand.
(APA/VOL.AT)
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