Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat die vorübergehende Abschaffung des EU-Beihilfenrechts gefordert. Damit solle ermöglicht werden, dass Staatshilfen an Unternehmen auch ohne Genehmigung der EU ausgegeben werden können.
Man trage auch viele EU-weite Maßnahmen mit, die in der Coronakrise vor allem Staaten mit hoher Staatsverschuldung unterstützen sollen, beispielsweise den EU-Plan für Kurzarbeit, so Blümel bei einer gemeinsamen Presskonferenz mit Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck und WKÖ-Bankspartenobmann Andreas Treichl am Montag. "Diese Solidarität darf keine Einbahnstraße sein", so Blümel zur Begründung seiner Forderung.
EU-Kommission genehmigte Kreditgarantien
Erst vergangenen Freitag hatte die EU-Kommission die 100-prozentigen Kreditgarantien für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) genehmigt. Solche vollständigen Staatshaftungen sind für Darlehen bis zu 500.000 Euro möglich. Bisher habe das Finanzministerium 1,8 Mrd. Euro an Garantien genehmigt.
Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck ergänzte, sie habe bereits mit EU-Handelskommissar Phil Hogan über das Beihilfenrecht gesprochen. Dieser habe ihr zugesagt, das Thema gegenüber EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager anzusprechen.
Rasche Hilfe für mittelständische Unternehmen
Laut Schramböck geht es dabei weniger um die großen Konzerne wie die Austrian Airlines (AUA), mit der die Regierung derzeit über bis zu 800 Mio. Euro Staatshilfe verhandelt, sondern vor allem um rasche Hilfen für mittelständische Unternehmen. Es sei "wichtig, das Leid der kleinen Unternehmen zu beschränken", so Schramböck am Montag. "Wir müssen neue Wege gehen und mit Geschwindigkeit den österreichischen Mittelstand unterstützen."
Die Forderung an die EU sei "seitens Österreichs" getätigt worden, so Blümel auf Nachfrage, ob auch andere Länder die Aussetzung des Beihilfenrechts fordern würden. Andere Staaten könnten sich aber anschließen. Laut Schramböck könnte Unterstützung aus den skandinavischen Ländern kommen. Die Frage, für welchen Zeitraum die Aussetzung gefordert werde, blieb offen.
(APA/red)
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