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Blue Card: Mehr Rechte für hochqualifizierte Arbeitskräfte

Die EU-Kommission hat am Dienstag die konkreten Pläne für die "Blue Card" vorgestellt, die einheitliche europäische Mindeststandards für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte bringen soll. Sollten die Mitgliedsstaaten dem Vorhaben zustimmen, wäre das der Einstieg in eine einheitliche europäische Zuwanderungspolitik.

Die Entscheidung über die konkreten Ausländerquoten bliebe aber weiterhin in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Länder. Kernpunkt des Vorschlages ist eine “EU Blue Card” nach Vorbild der US-amerikanischen Green Card, die sowohl als Arbeits- als auch als Aufenthaltsgenehmigung für ein bestimmtes EU-Land dienen soll. Diese Karte soll hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten in einem beschleunigten Verfahren verliehen werden (eine begründete Entscheidung muss binnen 90 Tagen fallen) und für die Dauer von zwei Jahren gelten.

Ausgestellt werden soll die Blue Card von den einzelnen EU-Ländern, in deren Kompetenz die Festlegung der Zuwanderungsquoten fällt. Auch welche Qualifikationen für den Erhalt der Aufenthaltskarte nötig sind, sollen die Mitgliedsländer selbst festlegen. Im Kommissionsvorschlag ist lediglich eine Regelung über ein Mindesteinkommen vorgesehen: Demnach kommt als Inhaber der Blue Card in Frage, wer zumindest den dreifachen Mindestlohn des jeweiligen Landes verdient.

Ein heikler Punkt im Frattini-Vorschlag: Inhaber der Blue Card sollen nach zwei Jahren auch in anderen EU-Ländern arbeiten dürfen, wenn sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag vorlegen können. Außerdem sollen sie nach Ablauf dieser Frist drei Monate Zeit zur Arbeitssuche innerhalb der EU bekommen. Dafür ist auch eine Datenbank aller Blue Card-Inhaber vorgesehen. Familiennachzug soll nach sechs Monaten möglich sein.

Außerdem vorgesehen: Alle Arbeitskräfte aus Drittstaaten (nicht nur Blue Card-Inhaber) müssen im sozial- und arbeitsrechtlichen Bereich EU-Bürgern gleichgestellt werden. Dies bezieht sich sowohl auf Arbeitsbedingungen (Bezahlung, Entlassung, Arbeitsplatzsicherheit) als auch auf Weiterbildung, die Anerkennung von Qualifikationen sowie auf die Sozialversicherung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (z.B. Wohnbau).

Die für die Aufenthaltsverfestigung nötigen Zeiten können Blue Card-Inhaber künftig auch in verschiedenen EU-Staaten verbringen. Um schädlichen “Brain Drain” in Entwicklungsländern zu verhindern, prüft die EU-Kommission “ethische Standards” für die Anwerbung von Arbeitskräften oder sogar ein Verbot der Anwerbung von Spitzenkräften aus Staaten, die bereits unter der Abwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte leiden.

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