Gegen sie ist der Vorwurf erhoben worden, sie hätten sich geweigert, eine Anzeige gegen die mutmaßliche Täterin aufzunehmen. Die Beamten hätten “total korrekt gehandelt”, stellte Pilsl in einer Stellungnahme gegenüber der APA Montagnachmittag fest.
Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich Ende Dezember. Demnach habe sich eine Frau von einer zehn Monate alten Hündin bedroht gefühlt, einen Böller gezündet und nach dem Tier geworfen. Der Vierbeiner sei seither unruhig, ängstlich und geräuschempfindlich.
Die Besitzerin sei nach dem Zwischenfall in die Dienststelle gekommen und habe Anzeige erstatten wollen. Diese sehr wohl aufgenommen worden, erklärte Pilsl. Innerhalb einer Stunde sei eine Niederschrift erstellt und die zuständige Staatsanwaltschaft Wels kontaktiert worden. Der Frau sei gesagt worden, dass unbedingt ein tierärztliches Gutachten erforderlich sei, um den Grad der Verletzungen beurteilen zu können. Dieses sei erst jetzt vorgelegt worden. In der Zwischenzeit seien aber die Beamten nicht untätig gewesen, sondern hätten mehrere Einvernahmen vorgenommen. Die Anzeige werde nunmehr schriftlich zusammen mit allen Beilagen der Staatsanwaltschaft übermittelt.
In der Zwischenzeit habe ein Bekannter der Hunde-Besitzerin schon einen Brief an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) geschickt. Dieses hat das Landespolizeikommando eingeschaltet. Es seien sowohl der zeitliche Ablauf als auch alle gesetzten Schritte überprüft und für in Ordnung befunden worden, hielt Pilsl fest. Den örtlichen Beamten sei bekannt, dass der nunmehrige Vorfall Teil eines bereits länger andauernden Streites sei. Sie würden sich nicht in diesen einmischen und auch nicht instrumentalisieren lassen. Jedenfalls würden sie völlig unparteiisch vorgehen.
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