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Blaulichtfunkprozess: Drei Jahre unbedingte Haft für Mensdorff-Pouilly

Drei Jahre Haft (nicht rechtskräftig) für Mensdorff-Pouilly.
Drei Jahre Haft (nicht rechtskräftig) für Mensdorff-Pouilly. ©APA
Wien. Im Blaulichtfunkprozess rund um das System "Tetron" im Wiener Straflandesgericht hat es am Montag Schuldsprüche für die beiden Angeklagten gegeben. Der Ex-Telekom Austria-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fasste drei Jahre Haft aus - beide unbedingt.

Verteidigung wie Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist. Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar.

Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben. Mensdorff muss auch den Schaden aus der 1,1 Mio. Euro schweren Provision der Telekom an ihn begleichen.

Die Frage nach den Leistungen

Hatte die Verhandlung zunächst eher trocken mit über drei Stunden diverser Protokollkorrekturen begonnen, hatte dann Gerichtssachverständiger Georg H. Jeitler keine guten Nachrichten für Mensdorff. Dessen Vorgehen sei “amateurhaft” gewesen, es habe keine “übliche Vorgehensweise” gegeben, die Dokumentation der Leistungen fehle. “Für ein spezifisch geplantes und durchgeführtes Kommunikationsprojekt liegen allseits keine Anhaltspunkte vor”, so Jeitler. Die Kontaktkette sei nicht ganz nachvollziehbar gewesen.

“Unorthodoxes Vorgehen”

Schon zuvor hatte Jeitler angemerkt, dass die Telekom ohnehin über genügend Kommunikations-Fachkräfte verfügt habe um ihre Interessen zu vertreten. Mensdorff selbst sein kein Lobbyist im “fachlichen Sinn” gewesen, sein Vorgehen sei “unorthodox” gewesen. Es sei aber eine ausgezeichnete Vernetzung bei Mensdorff vorgelegen. Mensdorff selbst hatte zu Prozessbeginn seinen Beruf als “Landwirt” angegeben.

Das Honorar für das Lobbying der Telekom in Richtung des Geschäftspartners Motorola liegt laut Sachverständigem bei maximal 100.000 Euro – bekommen haben soll Mensdorff aber 1,1 Mio. Euro – wobei Mensdorff seine Lobbyingtätigkeit breiter gestreut sieht. Fischer wie Mensdorff bestritten strafrechtliche Verfehlungen.

Affäre begann unter Schwarz-Blau

In der Causa Blaulichtfunk geht es um die Vergabe einer einheitlichen Funk-Infrastruktur durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Das Funksystem mit Namen Tetron ist bis heute nicht flächendeckend eingeführt, was weitere Millionenkosten zur Folge hatte. Wobei das Projekt schon sehr holprig startete.

Der ursprüngliche Zuschlag an ein anderes Konsortium im Jahr 2002 an “master-talk” wurde von Strasser zurück gezogen – angeblich weil die Auftragnehmer die Vorgaben nicht erfüllen konnten. Gleichzeitig wurde dem ausgeschiedenen Konsortium aber ein Schadenersatz von über 30 Mio. Euro gezahlt. Den endgültigen Zuschlag erhielt dann im Jahr 2004 ein Konsortium aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die Telekom Austria.

Die Causa war auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zum Teil bedenkliche Verquickungen zwischen Politik und Wirtschaft offenbarte. So soll die Frau eines Kabinettsmitarbeiters von Strasser bei der Telekom Austria beschäftigt gewesen sein, ohne einen Leistung erbracht zu haben, so der Vorwurf im Parlament und auch während des Strafrechtsverfahren. Dazu kamen private Einladungen an Kabinettsmitarbeiter zu Jagden von Mensdorff.

“Kann nicht so gut schreiben, aber reden”

Mensdorff hatte in seinem Schlussplädoyer noch versucht zu erklären, warum es zu seinen Lobbyingaktivitäten für die Telekom keine schriftlichen Aufzeichnungen gegeben hat. Er könne nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden, meinte er. Und Emails benutze er sowieso nicht. Für den Lobbyisten, der sich während des Verfahrens als Landwirt bezeichnet hatte, war das Urteil nicht die einzige schlechte Nachricht in den vergangenen Tagen. Am Wochenende wurde bekannt, dass er sich von seiner Frau, der Ex-ÖVP-Spitzenpolitikerin Maria Rauch-Kallat, getrennt hat. Und bei einer seiner umstrittenen Gatterjagden soll eine Tierschützerin verletzt worden sein, was Mensdorff allerdings bestreitet. (red/APA)

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