AA

Bio-Lebensmittel ab 1. Juli mit neuem EU-Logo

So sieht das neue Bio-Logo der EU aus
So sieht das neue Bio-Logo der EU aus ©APA (Archiv/epa)
Wer im EU-Ausland nach Bio-Produkten sucht, kann sich künftig an einem geschwungenen Blatt aus zwölf Sternen orientieren. Denn ab Donnerstag werden Bioprodukte in der EU mit einem neuen Logo gekennzeichnet. Übergangsregeln gelten bis 2012. Das neue Logo muss ab dem 1. Juli 2010 auf allen neuen Verpackungen von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau und ökologischer Tierhaltung angebracht werden.

Daneben können aber auch weiter die bekannten Öko-Siegel der Agrarmarkt Austria (AMA) oder von Anbauverbänden wie Bio Austria oder Demeter verwendet werden. Lebensmittel mit dem Bio-Blatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden; ihr Ökofutter soll der Betrieb selbst oder zumindest ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen möglichst wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.

Neben dem Bio-Blatt ist die Öko-Kontrollstellennummer angegeben. Unter dieser Nummer muss ein Hinweis stehen, wo die Rohstoffe herkommen: ob aus einem EU-Land (“EU-Landwirtschaft”), teilweise aus einem EU-Land (“EU/Nicht-EU-Landwirtschaft”) oder einem Drittstaat (“Nicht-EU-Landwirtschaft”). Bei aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen ist die Verwendung des EU-Bio-Logos fakultativ.

Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, in demselben Land erzeugt worden (z.B. in Österreich), so kann die Angabe “EU” oder “Nicht-EU” durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden, teilte die AMA mit. Seitens der EU gibt es keine Vorgaben, wo das EU-Bio-Logo auf der Verpackung anzubringen ist. Die Mindestgröße beträgt bei kleinen Packungen 6 mm, in der Regel ist das Zeichen 9 mm hoch und 13,5 mm breit.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft
  • Bio-Lebensmittel ab 1. Juli mit neuem EU-Logo