“Diese Zahlen unterstreichen die Effizienz des Bildungszuschusses als Förderinstrument”, sagen Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Karlheinz Rüdisser. Den Bildungszuschuss gibt es anstelle der früheren Arbeitnehmerförderung seit 1. September 2004. Mit ihm soll möglichst vielen Beschäftigten im Land der Zugang zu Bildungsmaßnahmen erleichtert werden. “Mehr Förderungsempfänger, höhere Einkommensgrenzen, leichterer Zugang und höhere Beiträge – all das ergibt eine sehr attraktive Fördermaßnahme”, sagt Landeshauptmann Sausgruber.
Insbesondere das Bildungskonto für Arbeitnehmer, die für ihre Ausbildung den Beruf stark einschränken oder gar aufgeben müssen, sowie die Bildungsprämie für Arbeitnehmer, die Universitätslehrgänge, Fachakademien oder Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung besuchen, sind stark nachgefragt. Das Bildungskonto wird mit maximal 2.750 Euro pro Jahr gefördert.
Die Bildungsprämie besteht aus einem Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 2.200 Euro. Ziel ist es laut Landesrat Rüdisser, “möglichst vielen Menschen den Zugang zur Weiterbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern”. Er appelliert an alle bezugsberechtigten Personen, die attraktiven Förderungen weiter rege in Anspruch zu nehmen, denn “Weiterbildung erhöht die Jobchancen”.
Die Abwicklung des Bildungszuschusses erfolgt über die Arbeiterkammer Vorarlberg, bei der auch die Förderungsanträge einzubringen sind. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch das Land Vorarlberg, die restlichen 50 Prozent teilen sich Arbeiterkammer Vorarlberg, Wirtschaftskammer Vorarlberg und der Bund zu gleichen Teilen.
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