Bildungskarenz-Nachfolgemodell ab 2026 nun fixiert

Zuerst hat das Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag über den Gesetzesentwurf berichtet. Rechnungshof und Wifo plädierten in der Vergangenheit für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen. Die alte Bildungskarenz war mit Ende März ausgelaufen. In einer Übergangszeit gibt es aber durchaus noch Fälle. Akzeptiert wurde, wenn die Vereinbarung bis Ende Februar abgeschlossen und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 begonnen wurde.
Kein Rechtsanspruch auf Weiterbildungszeit
Wie bei der Bildungskarenz gibt es bei der Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist weiterhin für die Abwicklung zuständig. Im Gegensatz zur alten Regelung müssen Unternehmen künftig aber einen finanziellen Beitrag leisten. Wenn das Gehalt über einer bestimmten Grenze (derzeit 3.225 Euro) liegt, hat sich der Arbeitgeber künftig mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe zu beteiligen, geht aus dem Gesetzesentwurf hervor.
Die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit wurden im Vergleich zur Bildungskarenz deutlich verschärft. Wer zum Beispiel schon einen Master-Abschluss hat, muss mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ein direkter Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Das AMS prüft im Gegensatz zum alten Modell außerdem, ob die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und erfolgversprechend ist. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Stunden mit Betreuungspflichten betragen. Um die Beihilfe zu bekommen, muss man mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber gearbeitet haben, in Saisonbetrieben sind drei Monate ausreichend.
Für Geringverdiener finanziell attraktiv
Für Geringverdiener ist das Bildungskarenz-Nachfolgemodell finanziell deutlich attraktiver als die alte Variante, die sich nur am Arbeitslosengeld orientierte. Ab 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.212 Euro pro Monat - das ist laut Sozialministerium fast dreimal so viel wie früher. Je nachdem, wie hoch das Einkommen davor war, kann die Beihilfe bis zu 2.038 Euro betragen.
Man könne mit der neuen Weiterbildungszeit "jene Personen, die formal geringe Qualifikationen haben oder ein geringes Einkommen haben, nun leichter in eine Höherqualifizierung bei aufrechtem Dienstverhältnis bringen", sagte die Sozialministerin im ORF-Radio. Aufgrund der deutlich höheren Mindestbeihilfe werde "die Entscheidung gerade für diese Personengruppe wesentlich leichter". Bisher wurde die Bildungskarenz vor allem von bereits hochqualifizierten Arbeitnehmern in Anspruch genommen.
(APA)
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