Bildungskarenz abgeschafft: Neues Modell der Weiterbildungsbeihilfe beschlossen

Vor der Abstimmung wurden per Abänderungsantrag noch einzelne Adaptierungen am Gesetzentwurf vorgenommen, um Einwänden im Begutachtungsverfahren Rechnung zu tragen. An den verschärften Zugangskriterien zur Bildungskarenz änderte sich aber nichts. Die Verschärfung betrifft etwa höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die gewählte Weiterbildungsmaßnahme und stärkere Kontrollen. Zudem müssen Beschäftigte vor Antritt der Weiterbildungszeit mindestens zwölf (statt sechs) Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, wobei es für Saisonbetriebe weiterhin Ausnahmen gibt. Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz ist nicht mehr möglich.
Mit der neuen Weiterbildungsbeihilfe will die Regierung vor allem niedriger qualifizierte Personen erreichen. Aus budgetären Gründen werden die Ausgaben außerdem mit jährlich 150 Mio. Euro begrenzt. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen am 1. Jänner 2026.
(APA/Red.)
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