89 Prozent der hinterlegungspflichtigen Unternehmen haben ihre Vorjahresbilanz fristgerecht (Stichtag: 30.09.2011) beim Firmenbuch hinterlegt. Das wäre ein Plus von 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich folgendes Bild: Der Prozentsatz der notorischen Nicht-Hinterleger ist von 10 (2010) auf 4 Prozent geschrumpft. Und jene Unternehmen, die veraltete Bilanzen hinterlegt haben, belaufen sich aktuell nur mehr auf 7 Prozent. Im Vorjahr waren es noch satte 35 Prozent. Spielraum für Verbesserung gibt es primär in Kärnten und in der Steiermark.
Trend zeigt nach oben
In den vergangenen Jahren hat sich die oft gescholtene Hinterlegungsmoral hierzulande stetig verbessert: So veröffentlichten 2011 um 50 Prozent mehr hinterlegungspflichtige Unternehmen als noch 2008. „Unternehmerische Transparenz ist in Österreich hinsichtlich der Bilanzveröffentlichung keine Floskel mehr.
Die signifikant verbesserte Hinterlegungsdisziplin lässt sich hauptsächlich auf die verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückführen, wobei diese auch konsequent exekutiert werden. Säumige Unternehmen werden nun von den Firmenbuchgerichten verstärkt zur Rechenschaft gezogen, und das schreckt zweifelsfrei ab“, erklärt Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG.
Anreiz durch Strafe
Denn bei Nichteinhaltung der Fristen können Zwangsstrafen in der Höhe von EUR 700 verhängt werden. Kommt man der ersten Zahlungsverpflichtung innerhalb von zwei Monaten nicht nach, wird eine weitere Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 700 verhängt. Der Strafrahmen erhöht sich in diesem Fall bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften sogar auf das Dreifache und bei großen Kapitalgesellschaften auf das Sechsfache. „Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Tatsache, dass sie umgesetzt werden, haben bei den Unternehmen jenen Handlungsbedarf erzeugt, den wir im Zeichen der Transparenz schon seit vielen Jahren einfordern“, so Nejedlik.
Nicht-Veröffentlichung wettbewerbswidrig
Der OGH hat zusätzlich entschieden, dass die Verletzung der Offenlegungspflicht auch einen Verstoß gemäß § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellen kann. Klagt ein Unternehmen beispielsweise einen Mitbewerber, der die Offenlegung unterlassen hat, so kann der Kläger die Offenlegung nach Erwirkung des Urteils im Wege der Exekution erzwingen. Die Exekutionsordnung (EO) sieht diesbezüglich Beugestrafen von bis zu 100.000 Euro vor.
Harter Kern hat schlechte Bonität
Die Zahl der Nicht-Hinterleger gemeinsam mit jenen Unternehmen, die veraltete Bilanzen hinterlegt haben, ist von 45 Prozent im Jahr 2010 auf aktuell 11 Prozent zurückgegangen. „Übrig geblieben ist ein harter Kern an schwarzen Schafen, die verhindern möchten, dass ihre mangelhafte Bonität öffentlich wird“, so Johannes Nejedlik. Dass jene Unternehmen, die ihre Bilanzen in den vergangenen Jahren nicht korrekt hinterlegt haben, auch ein schwaches KSV-Rating aufgewiesen haben, war ein bekannter Trend. Dieser bestätigt und verschärft sich 2011: 54 Prozent der „Geheimniskrämer“ haben ein erhöhtes Ausfallsrisiko – das ist ein Plus von 23 Prozent.
Den Schlendrian im Zaum gehalten
„Lob“ gebührt andererseits jenen Unternehmen, die in der Vergangenheit vielfach veraltete Bilanzen hinterlegt haben. Warum? Weil es 2011 nur noch 7 Prozent waren, das sind um 28 Prozent weniger Unternehmen als im Vorjahr. „Die Veröffentlichung der Bilanzen im Firmenbuch wird von den Unternehmen nun weniger auf die lange Bank geschoben, sondern ist auf der Prioritätenliste nach oben gerückt. Wir gehen davon aus, dass auch hier die verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Anreiz waren“, so der KSV1870 Vorstand.
Vorarlberg schneidet mäßig ab
In der Statistik selbst schneidet Vorarlberg nur mäßig ab. 88 Prozent der heimischen Unternehmen haben ihre Bilanzen korrekt hinterlegt, was einem Platz im unteren Mittelfeld entspricht. Auch legten vier Prozent der Unternehmen überhaupt keine Bilanzen vor, und acht Prozent veraltete.
(KSV 1870/Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.