"Big Mac"-Streit: Niederlage für McDonald's vor EU-Gericht

McDonald's konnte nicht nachweisen, dass die Marke über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg kontinuierlich verwendet wurde, was das EU-Gericht zur Urteilsfindung veranlasste. Der Konflikt hatte seinen Anfang im Jahr 2017.
"Big Mac"-Streit: EU-Gericht schränkt Markenrechte von McDonald's weiter ein
Zu diesem Zeitpunkt reichte die irische Fast-Food-Kette Supermac's beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) einen Antrag ein, um die Marke „Big Mac“ in der EU für ungültig zu erklären. Anfang 2019 stimmte das HABM dem Antrag in Teilen zu. Insbesondere beim Markenschutz für Geflügelprodukte machte es jedoch eine Ausnahme. Supermac's legte Einspruch beim Gericht der Europäischen Union ein, welches die Entscheidung des HABM nun kassierte und in Teilen modifizierte. Es kam zu dem Schluss, dass McDonald's etwa nicht ausreichend Belege für den Gebrauch der Marke „Big Mac“ bei Hähnchensandwiches vorlegen konnte. Es fehlten unter anderem Informationen zu Verkaufszahlen.
McDonald's kann gegen Entscheidung von EU-Gericht noch vor EuGH gehen
Markenrechte der EU, so genannte Unionsmarken, sind in der gesamten EU gültig und existieren parallel zu den nationalen Marken. Gegen die Entscheidung kann McDonald's noch beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Berufung einlegen. Der Konzern äußerte sich am Mittwoch zur Entscheidung, dass der „legendäre Big Mac“ bei Konsumenten in ganz Europa beliebt sei. McDonald's freue sich darauf, weiterhin in lokalen Gemeinschaften tätig zu sein und sei darauf stolz.
(APA/Red)
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