Die Klubobleute der im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien haben nun einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Bezügegesetzes eingebracht, um diese Vereinbarung auf Landesebene umzusetzen. Dieser Antrag steht bereits auf der Tagesordnung der Landtagssitzung am Mittwoch, 10. Juni.
Landtagspräsident Gebhard Halder begrüßt, dass der Antrag von allen Fraktionen mitgetragen wird. Er solle nun im Landtag zügig behandelt werden, damit die Regelung am 1. Juli 2009 in Kraft treten kann. Aus rechtstechnischen Gründen musste mit dem Vorarlberger Antrag zugewartet werden, bis es auf Bundesebene einen entsprechenden Beschluss des Nationalrates gibt. Ein solcher liegt seit 19. Mai vor.
Die Gehälter der Mitglieder der Landesregierung, des Landtages sowie der Bürgermeister wurden in der Vergangenheit jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Teuerung angepasst, bzw. an die Erhöhung der allgemeinen Pensionen, wenn diese niedriger als die Teuerung war. Auf Grund der Inflationsrate des vergangenen Jahres hätte die Erhöhung heuer 3,2 Prozent betragen.
Wie auf Bundesebene ist vorgesehen, auch die Erhöhung der Pensionen der Politiker im Land auszusetzen. Nicht eingefroren werden hingegen die Bezüge von Bürgermeistern sowie Bürgermeisterpensionen, die nicht höher als die monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – derzeit ca. 4.020 Euro – sind. Damit sollen Bürgermeister von Kleingemeinden, die im Regelfall bei großer persönlicher und fachlicher Beanspruchung ein relativ niedriges Einkommen haben, eine Indexanpassung erhalten.
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