Bezeichnung "Räuber Rathausplatz" darf von Wiener FPÖ genutzt werden

Ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch jenen Verlag, der das Kinderbuch "Räuber Hotzenplotz" herausgibt, ist vom Wiener Handelsgericht abgewiesen worden. Das teilte die Partei der APA am Donnerstag mit. Das Gericht habe befunden, dass es sich um keine Urheberrechts-Verletzung handle, berichtete man.
"Räuber Rathausplatz": Sujets dürfen weiter verwendet werden
Die Sujets dürften somit weiter verwendet werden, wie die FPÖ erläuterte. FPÖ-Chef Dominik Nepp verwies darauf, dass man Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) in der Kampagne satirisch als Räuber darstelle, der den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehe. "Das Gericht hat nun bestätigt, dass diese parodistische Darstellung zulässig ist und auch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist."
(APA/Red)
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