Bei zu viel Bewegungsfreiheit droht die Gefahr einer Verletzung z.B. der zu Recht gefürchtete Oberschenkelhalsbruch. Bei zu viel Sicherheit (Bettgitter, Fixierung) sind Menschen zur Unbeweglichkeit verurteilt, die sie persönlich schwer belastet. Die Würde des Menschen erfordert es, die individuell richtige Lösung zu finden das ist die Aufgabe der Bewohnervertretung des Institut für Sozialdienste.
Seit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes Mitte 2005 haben BewohnerInnen von Heimen und PatientInnen von Krankenhäusern einen europaweit einzigartigen Standard beim Schutz ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit. Nur ein Arzt darf bei Demenz oder geistiger Behinderung Beschränkungen der Bewegungsfreiheit anordnen; die BewohnerInnen und PatientInnen haben jemanden, der sie in ihren Wünschen vertritt die Bewohnervertretung. Gibt es keine gemeinsame Entscheidung zwischen BewohnerIn, Betreuungspersonal und IfS-Bewohnervertretung, entscheidet ein unabhängiges Gericht über die Notwendigkeit einer Freiheitsbeschränkung. In diesem Fall kommt das Gericht innerhalb einer Woche zu den Menschen ins Heim.
Die IfS-Bewohnervertretung Leiter Dr. Herbert Spiess im Oberland, Brigitte Leitner im Bezirk Dornbirn und Bernhard Fuchs im Bezirk Bregenz kümmert sich rasch und persönlich um die Wahrung dieser Freiheitsrechte. Sie suchen die BewohnerInnen auf, erkundigen sich beim Betreuungspersonal und vertreten die Betroffenen im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren.
Weil das juristische Drumherum noch relativ jung und unbekannt ist, hat das Institut für Sozialdienste Vorarlberg einen leicht verständlichen Info-Falter mit vielen Abbildungen zu den Standards der Sturzprophylaxe herausgegeben. Der neue Folder kann telefonisch angefordert werden unter 0664/811 38 51 oder per Mail. Zudem kann er auf der Homepage (www.ifs.at
) gelesen werden.
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