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Beuys-Witwe fordert Werke zurück

Das Museum Schloss Moyland am Niederrhein wehrt sich gegen die Forderung der Beuys-Familie, Werke des prominenten Künstlers zurückzugeben.

Diese Ansprüche seien “weder faktisch noch juristisch belegt” und würden entschieden zurückgewiesen, erklärte der Stiftungsvorstand am Mittwoch. Beuys-Witwe Eva und ihre beiden Kinder hatten Mitte Jänner von der Museums-Stiftung zahlreiche Kunstwerke gefordert, die ohne Einwilligung der Erben 1990 in die Stiftung eingebracht worden seien. Dies gelte auch für umfangreiches Material aus dem Archiv mit zehntausenden Dokumenten zu Leben und Werk des 1986 gestorbenen weltbekannten Künstlers, hieß es in einem Schreiben des Anwaltes der Beuys-Erben.

“Soweit erforderlich” wolle die Stiftung auf die Forderungen und Vorwürfe der Beuys-Familie auch juristisch reagieren und einen Anwalt einschalten, sagte der Sprecher des Stiftungsvorstandes, Peter Landmann der Deutschen Presse-Agentur dpa in Düsseldorf. Im Moment fehle den Forderungen noch die “juristische Substanz”. Die Ansprüche “wurden nicht wirklich begründet, die Beweislast liegt bei der Familie Beuys”, argumentierte Landmann.

In dem 14-seitigen Anwaltsbrief der als “Beuys-Estate” firmierenden Familie war unter anderem auch beklagt worden, dass der Umgang mit den Beuys-Arbeiten und -Dokumenten in Museum und Archiv sowohl kunstwissenschaftlich als auch verwaltungstechnisch so mangelhaft sei, dass der Ruf des Künstlers nicht nur in seinem Heimatland, “sondern weltweit nachhaltig” Schaden nehmen könne. So gehe es etwa um Verletzungen des Urheberrechtes, falsche Werktitel und unsachgemäße Restaurierungen.

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