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Betrunkenes Pärchen aus Vorarlberg rastete in Kärnten aus

Das Pärchen stand heute vor Gericht.
Das Pärchen stand heute vor Gericht. ©Pixabay
Die Frau schlug in volltrunkenem Zustand mit ihrer Handtasche auf den Türsteher einer Disco ein. Ihr Mann "assistierte" ihr.

Ein Pärchen aus Vorarlberg ist am Dienstag in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Die beiden hatten in Klagenfurt und in Rankweil sturzbetrunken randaliert, mehrere Personen attackiert und dabei verletzt. Beide bekannten sich schuldig, erklärten aber, sich an nichts mehr erinnern zu können. Richter Gernot Kugi verurteilte die beiden zu Geld- und bedingten Haftstrafen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau, eine 29 Jahre alte deutsche Staatsbürgerin, hatte laut dem Strafantrag von Staatsanwältin Sandra Agnoli in Klagenfurt in volltrunkenem Zustand auf Türsteher einer Diskothek mit ihrer Handtasche eingeschlagen, ihr Lebensgefährte, ein 38 Jahre alter Maurer, “assistierte” ihr dabei derart, dass eines der Opfer einen Knochenbruch erlitt. Die Frau hatte vor zwei Monaten in Vorarlberg noch einen weiteren Ausraster. Sie attackierte mehrere Menschen, versuchte, einen Mann zu beißen und beschädigte ein Auto. Auch in diesem Fall war sie so betrunken, dass sie sich an die Vorfälle nicht mehr erinnern kann.

Alkoholprobleme

Die beiden Angeklagten entschuldigten sich bei jedem der Zeugen, die sie damals attackiert hatten. Die Frau erklärte, wegen ihrer Alkoholprobleme ihren Job in der Gastronomie aufgegeben zu haben. Sie arbeite jetzt in einer Gärtnerei. Einen Grund für ihren Rückfall konnte sie nicht nennen, seit dem letzten Vorfall habe sie aber nichts mehr getrunken. Die beiden erkannten auch alle Ansprüche, von Schmerzensgeld bis Schadenersatz, widerspruchslos an.

Nicht zurechnungsfähig

Laut dem Gutachten des Sachverständigen waren beide zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Richter Kugi meinte, er glaube den Angeklagten, dass ihnen die ganze Sache leidtue. Es sei auch zu würdigen, dass die beiden für den Prozess aus Vorarlberg angereist seien. Die Frau erhielt eine Geldstrafe von 720 Euro und sechs Monate bedingte Haft, ihr Lebensgefährte muss 1.800 Euro zahlen und erhielt sieben Monate bedingte Haft. Die beiden nahmen das Urteil sofort an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

(APA)

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