Von: Christiane Eckert
Nach einem Unfall im Juni vergangenen Jahres in Dornbirn wurde nun ein 80-jähriger E-Biker wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der bislang Unbescholtene, der sich geständig zeigte, wurde zu insgesamt 4080 Euro Strafe verurteilt. 2720 Euro davon muss er bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem verletzten 78-jährigen Rentner, der bei der Kollision mit dem E-Bike schwer verletzt wurde, muss er 2000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen.
Most und Radfahren
Am Vormittag hatte der Rentner bei einem Kumpel nach eigenen Angaben einen Liter gespritzten Most getrunken. Am Nachmittag kurz vor halb vier passierte der Unfall. Der Radler fuhr auf dem Gehweg Richtung Lustenau und stieß mit dem älteren Herren, der mit seinem Gehstock unterwegs war zusammen, als er diesen überholen wollte. Die Verletzungen des Fußgängers waren schwer, Kopf-, Hand- und Gesichtsverletzungen, heute hat der 78-jährige Pensionist noch Schmerzen.
Auf Gehweg und falsche Richtung
Erschwerend wird dem E-Biker angelastet, dass er am Gehweg unterwegs war, zudem in die falsche Richtung fuhr und dass das Opfer schwer verletzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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