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Betrunkene Kollegin im Schlaf missbraucht

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Ein 28-Jähriger nutzte die Trunkenheit einer junger Frau aus - jetzt wurde er verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Christiane Eckert

Im November vergangenen Jahres veranstaltete eine Gruppe junger Leute in Rankweil eine Party.

Corona-Lockdown

Ein Corona-Lockdown drohte, die jungen Menschen wollten ihre Freiheit noch etwas auskosten, tranken in der Wohnung des Angeklagten eine Menge Alkohol, machten Trinkspiele. Irgendwann ging es einem weiblichen Gast so schlecht, dass sich die junge Frau über längere Zeit auf dem WC übergeben musste. Später legte man sie ins Bett, sie schlief ein.

Situation ausgenutzt

Nachdem der letzte Gast gegangen war, begab sich der 28-jährige, ebenfalls betrunkene Gastgeber auch ins Bett. Neben der Sturzbetrunkenen lag noch ein weiteres Mädchen und der junge Mann. Der Gastgeber nutzte die Gelegenheit aus, küsste und begrapschte seine Kollegin. Die bekam auf Grund ihrer Trunkenheit und des Tiefschlafes lange Zeit nichts mit, was sein Verhalten zum „Missbrauch einer wehrlosen Person“ macht.

Im Nachhinein gibt der junge Mann zu, dass er sich falsch verhalten habe. So verurteilt der Schöffensenat ihn unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer zu einer Strafe von zwölf Monaten. Davon wurde jedoch nur einer unbedingt ausgesprochen. Das Missbrauchsopfer erhält insgesamt 4.400 Euro Schmerzengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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