Betrugsprozess in Graz: Pharmaprojekt erwies sich als Luftballon
Es hatte alles so gut geklungen. Das Pharmaprojekt hätte den Investoren große Gewinne bringen sollen, außerdem 700 neue Jobs. Die exklusive Veranstaltung, die die “Medicorp Pharma Group” vorstellen sollte, geriet zum glanzvollen Event. Umrahmt von einem anspruchsvollen Kulturprogramm, für das unter anderem Pianist Markus Schirmer und das Theater im Bahnhof verantwortlich zeichneten, gab es Vorträge von Experten wie Zukunftsforscher John Naisbitt, Quantenphysiker Anton Zeilinger und Schlafforscher Manfred Walzl.
Doch was bald folgte, waren nicht Geldflüsse von willigen Investoren, sondern immer vehementere Forderungen von Vortragenden, Künstlern und Lieferanten, die – bis auf wenige, die auf Vorauszahlung bestanden hatten – noch kein Geld gesehen hatten. Allen voran eine PR-Agentur, die den Abend organisiert hatte.
Der 39-jährige Geschäftsführer wurde nach mehrjähriger Flucht schließlich im Dezember in Deutschland verhaftet. Bei der Verhandlung bekannte er sich nicht schuldig. Der Staatsanwalt warf ihm vor, dass seine Firma, für die er Aktien verkauft hatte, gar nie existiert hat. Doch der Beschuldigte nannte nun plötzlich einen angeblichen Geldgeber: “Ich wollte keine Investoren nennen”, meinte er zur Erklärung, warum er bisher geschwiegen hatte. “Wieso? Das ist ja keine schlechte Sache, Sie wollten ja kein Puff betreiben”, meinte Richter Günter Sprinzel.
Die Schuld für den Mega-Flop sah der Angeklagte vor allem bei der PR-Agentur, die nach seinen Angaben das Budget für die Veranstaltung sehr stark überzogen hatte. “Die Rechnungen waren überhöht, darum habe ich sie nicht bezahlt”, so die Erklärung des ehemaligen Geschäftsführers. Für einen siebenminütigen Vortrag wären beispielsweise über 13.000 Euro in Rechnung gestellt worden, außerdem ein Vermögen für eine Tonanlage – obwohl die Halle selbst über eine perfekte Tonausrüstung verfügt. “Warum zahlen Sie das nicht?”, fragte der Richter. “Weil es nicht gerechtfertigt ist”, so der Befragte. “Warum haben Sie das dann unterschrieben?”, hakte der Richter nach. “Das war ein Fehler”, gestand der Angeklagte ein.
Nun muss geklärt werden, ob die englische Firma überhaupt existiert, was genau mit der PR-Agentur vereinbart war, wer wie viel Honorar immer noch einfordert. Eine Fortsetzung der Verhandlung wird es auf jeden Fall geben, ein Termin stand aber noch nicht fest. Immerhin könnte das englische Amtshilfeverfahren eine Weile dauern.
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