von Seff Dünser/Neue
Seine tatsächliche, höhere Entlohnung bei seinem Schweizer Arbeitgeber hat der Grenzgänger aus Vorarlberg mit seinen Anträgen auf finanzielle Unterstützung durch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn über Jahre hinweg verschwiegen. Mit falschen, zu niedrigen Angaben zu seinem Einkommen hat der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn sich laut Urteil über Jahre hinweg insgesamt 12.500 Euro an Mindestsicherung erschlichen.
Leben im Griff
Dafür wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete 40-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Michael Fruhmann, das der von Simone Rädler verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Simon Steixner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung darum gebeten, nicht ins Gefängnis zu müssen. Weil er sein Leben inzwischen zum ersten Mal in den Griff bekommen habe.
Kein Vorsatz
Angeklagt war ein Betrugsschaden von 17.600 Euro. Richter Fruhmann ging aber davon aus, dass der Angeklagte zuletzt keinen Betrugsvorsatz mehr gehabt hat. Weil ihm dann ein Sozialarbeiter beim Ansuchen auf Mindestsicherung behilflich gewesen ist.
Der Schuldspruch erfolgte nicht nur wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, sondern auch wegen Sachbeschädigung. Denn nach Ansicht des Richters hat der aufgebrachte Angeklagte als Patient mit seinen Händen in der Ordination eines Arztes einen Computerbildschirm beschädigt.
Freigesprochen wurde der 40-Jährige von der angeklagten versuchten Nötigung. Der Richter nahm zwar an, dass der Angeklagte dessen Freundin bedroht hat. Im Zweifel wurde ihm aber geglaubt, dass er sie damit nicht ängstigen wollte.
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