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Betriebsspionage: 53-jähriger Vorarlberger verurteilt

Er wurde zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro verurteilt.
Er wurde zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro verurteilt. ©vn/Sohm
Ein 53-Jähriger ist wegen der Auskundschaftung eines Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslandes verurteilt worden.

Ein 53-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslandes zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro verurteilt worden. Der deutsche Staatsbürger zeigte sich vor Gericht vollumfänglich geständig. Die Betriebsgeheimnisse hätten in China zu Geld gemacht werden sollen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zwischen 2017 und 2020

Der Mann war als Schichtarbeiter in einem marktführenden Unternehmen im Vorarlberger Oberland tätig. Laut Anklage filmte er betriebsinterne Abläufe, es entstanden drei Videos mit Laufzeiten zwischen drei und fünf Minuten. Zudem fertigte der Angeklagte mit seinem Handy etwa 100 Fotos unter anderem von Konstruktionsplänen an. Die Vorwürfe bezogen sich auf den Zeitraum zwischen 2017 und 2020. Der 53-Jährige räumte vor Gericht ein, dass ihm das Fotografier-Verbot in der Firma sehr wohl bewusst und bekannt gewesen sei. Dennoch sei die Versuchung, über die Fotos an viel Geld zu gelangen, zu groß für ihn gewesen.

Material kam nicht nach China

Über einen Mittelsmann hätte das Film- und Bildmaterial nach China gelangen sollen. Dazu kam es aber nicht, weil der Mittelsmann die Vorarlberger Firma zu erpressen versuchte und ausgeforscht wurde. Er muss sich vor einem Gericht in Deutschland verantworten.

Sowohl der 53-Jährige, der inzwischen nicht mehr in Österreich arbeitet, als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, damit ist es rechtskräftig. Es umfasst neben der Bewährungs- und der Geldstrafe auch eine Teilschadensersatzzahlung an das Unternehmen in Höhe von 7.500 Euro.

(APA)

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